Richtlinien für die Abiturprüfung 2009
Deutsche Sprache und Literatur
Die Absolventen der Lyzeen mit deutscher Unterrichtssprache haben im Fach
Deutsch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abzulegen.
Die Prüflinge sollen Fähigkeiten und Kenntnisse in den folgenden
Anforderungsbereichen nachweisen können:
• Wissen, selbständiges Denken, Urteilsfähigkeit und Darstellungsvermögen;
• Wiedergabe von Wissen und Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im
gelernten Zusammenhang, Beschreibung und Verwendung gelernter und
geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem wiederholenden
• Selbständiges Erklären, Bearbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte,
selbständiges Anwenden und Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue
Situationen und Sachverhalte;
• Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen,
Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen zu gelangen;
• Lebensgefühl der literarischen Epochen und Verständnis für die
Kunstauffassung der jeweiligen Epochen in literarischen oder freien
Erörterungen miteinzubeziehen;
• Fähigkeit poetische und nicht poetische Texte zu analysieren sowie
Sachverhalte und Probleme zu erörtern;
• Fähigkeit zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie zum kulturellen Leben
• Fähigkeit in literarischen Texten und Sachtexten Vergleiche zum Lebensgefühl
der Moderne anzustellen;
• Fähigkeit einige schriftliche Umgangs- und Kommunikationsformen
(z.B.
Gesuch, Anzeige, Lebenslauf) zu verfassen;
• Fähigkeit gattungsspezifische Merkmalen zu identifizieren und darüber hinaus
Einblick in die Theorie der Gattungen (Novelle, Roman, Drama usw.)